Anfrage nach § 17 GG: Littering in Glattfelden
Sehr geehrte Damen und Herren (Gemeinderäte)
Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reichen wir diese Anfrage nach § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehen davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 beantwortet werden wird.
Der Regierungsrat hat in seiner Antwort (KR 81/2021) vom 9. Juni 2021 auf die Anfrage zum Thema Littering von SVP Kantonsrätin Christina Zurfluh u.a. folgendes festgestellt:
- 14 % der Zürcher Gemeinden stufen Littering als kein oder geringes Problem ein
- 55 % der Gemeinden empfinden Littering als lästig, aber noch im Rahmen
- 31 % der Gemeinden erachten Littering als starkes oder sehr starkes Problem
- von 162 Gemeinden verfügen 42 Gemeinden auf kommunaler Stufe über die gesetzliche Grundlage, Ordnungsbussen für Littering auszustellen
- in 24 Gemeinden werden Ordnungsbussen auch ausgesprochen
Gestützt auf die Antwort der Zürcher Regierung bitten wir den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie stuft der Gemeinderat die Probleme im Zusammenhang mit Littering in unserer Gemeinde ein?
- An welchen Orten/Plätzen/Wochentagen oder in welchen Zusammenhängen zeigen sich die Probleme im Zusammenhang mit Littering insbesondere?
- Wie viele Ordnungsbussen für Littering wurden seit Einführung der gesetzlichen Grundlage (alte oder erst neue Polizeiverordnung) ausgesprochen? Falls noch keine Ordnungsbussen ausgesprochen wurden, was ist der Grund dafür?
- Erachtet der Gemeinderat die Höhe der Ordnungsbussen für Littering gemäss neuer Polizeiverordnung als effektiv und zielführend zur Bekämpfung von Littering?