Anfrage nach § 17 GG: Littering in Glattfelden

Sehr geehrte Damen und Herren (Gemeinderäte)

Mit Blick auf die nächste Gemeindeversammlung reichen wir diese Anfrage nach § 17 des Gemeindegesetzes ein und gehen davon aus, dass die Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 beantwortet werden wird.

Der Regierungsrat hat in seiner Antwort (KR 81/2021) vom 9. Juni 2021 auf die Anfrage zum Thema Littering von SVP Kantonsrätin Christina Zurfluh u.a. folgendes festgestellt:

  • 14 % der Zürcher Gemeinden stufen Littering als kein oder geringes Problem ein
  • 55 % der Gemeinden empfinden Littering als lästig, aber noch im Rahmen
  • 31 % der Gemeinden erachten Littering als starkes oder sehr starkes Problem
  • von 162 Gemeinden verfügen 42 Gemeinden auf kommunaler Stufe über die gesetzliche Grundlage, Ordnungsbussen für Littering auszustellen
  • in 24 Gemeinden werden Ordnungsbussen auch ausgesprochen

Gestützt auf die Antwort der Zürcher Regierung bitten wir den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie stuft der Gemeinderat die Probleme im Zusammenhang mit Littering in unserer Gemeinde ein?
  2. An welchen Orten/Plätzen/Wochentagen oder in welchen Zusammenhängen zeigen sich die Probleme im Zusammenhang mit Littering insbesondere?
  3. Wie viele Ordnungsbussen für Littering wurden seit Einführung der gesetzlichen Grundlage (alte oder erst neue Polizeiverordnung) ausgesprochen? Falls noch keine Ordnungsbussen ausgesprochen wurden, was ist der Grund dafür?
  4. Erachtet der Gemeinderat die Höhe der Ordnungsbussen für Littering gemäss neuer Polizeiverordnung als effektiv und zielführend zur Bekämpfung von Littering?