Anfrage: Entschädigung der Schulpflegemitglieder

Sehr geehrte Damen und Herren (Gemeinderäte)

Diese Anfrage nimmt Bezug auf die vom Volksschulamt publizierte Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen betreffend die Mitarbeiterbeurteilung vom 20. April 2021.

Anfrage:

Ab dem nächsten Schuljahr (ab 1. August 2021) werden die Beurteilungsverfahren (MAB) für Lehrer und Schulleiter vereinfacht und an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Für die Beurteilung der Lehrer ist neu die Schulleitung abschliessend verantwortlich. Die Schulpflege beteiligt sich nicht mehr an der Beurteilung der Lehrer, weder mit Beurteilungsbesuchen noch mit dem Einstufungsbeschluss. Die Schulpflege kann das Ergebnis der Beurteilung nicht beeinflussen oder verändern, hat jedoch weiterhin die Aufsicht über den rechtlich korrekten Gang des Verfahrens. Der Arbeitsaufwand für die Schulpflegemitglieder (ohne Präsidium) ist damit wesentlich reduziert worden.

Gemäss Art. 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Glattfelden besteht die Schulpflege (einschliesslich Präsidium) aus fünf Mitgliedern und entspricht damit in ihrer Zusammensetzung der in § 55 Abs. 1 des Zürcher Gemeindegesetzes vorgegebenen Mindestanzahl. Eine Reduktion der Anzahl Mitglieder der Schulpflege ist daher auf der Grundlage der aktuellen Gesetzgebung nicht möglich. Gemäss Art. 21 der Glattfelder Besoldungsverordnung werden die Behörden aber ermächtigt, die Entschädigungen bei einer Änderung der massgebenden Verhältnisse angemessen zu erhöhen oder herabzusetzen.

Angesichts dieser Ausgangslage und vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde Glattfelden möchte ich deshalb die folgende Frage stellen:

"Beabsichtigt der Gemeinderat vor dem Hintergrund dieser massgebenden Reduktion des Arbeitsaufwandes der einzelnen Schulpflegemitglieder durch den Wegfall des Unterrichtsbesuchs die Entschädigung der Schulpflege (ohne Präsidium) gemäss Art. 5 der Glattfelder Besoldungsverordnung herabzusetzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht (Begründung/Erklärung)?"